Anfahrt
Parken
Grundsätzlich stehen Besuchern der Schule die öffentlichen Parkplätze an der Hauptstraße sowie entlang Schlossstraße zur Verfügung. Bitte beachten Sie hierbei die saisonale Gebührenpflicht.
Bei großen Schulveranstaltungen/ Schulfesten etc. stehen darüber hinaus folgende schuleigene Parkplätze zur Verfügung:
- Parkplatz Schlossvorplatz (P1): An Schultagen jeweils ab 13.15 Uhr sowie an Wochenenden und in den Schulferien ganztags – Parken ausschließlich auf den gekennzeichneten Stellflächen.
- Parkplatz Schlossgraben (P2): An Schultagen jeweils ab 13.15 Uhr sowie an Wochenenden und während der Schulferien ganztags – Parken ausschließlich auf den gekennzeichneten Stellflächen. Dies gilt jedoch jeweils nur in der Zeit vom 01.11. – 28.02. Außerhalb dieses Zeitraums besteht Parkausweispflicht. Über entsprechende Parkausweise verfügen nur Beschäftigte der Schule sowie Liegeplatzinhaber des örtlichen Hafenbeckens. Die Parkausweispflicht wird vom Ordnungsamt überwacht; bei Parkverstößen werden Verwarnungsgelder erhoben.
- Parkplatz Süd (P2a): An Schultagen jeweils ab 13.15 Uhr sowie an Wochenenden und in den Schulferien ganztags – Parken ausschließlich auf den mit Flatterband o.ä. abgegrenzten Stellflächen. Bitte beachten Sie die Hinweise des Parkplatzeinweisers.
- Parkplatz West (P3 und P4): An Schultagen jeweils ab 13.15 Uhr sowie an Wochenenden und in den Schulferien ganztags – Parken ausschließlich auf den gekennzeichneten oder baulich erkennbaren Stellflächen (Betonpflaster entlang der Zufahrtsstraße).