Das Handy ist als elektronisches Gerät laut Schulordnung mit Einschränkungen erlaubt. Die Lehrerschaft behält sich bei Missbrauch vor, das Gerät einzuziehen. Da es sich um ein privates Gerät handelt, tragen Eltern die Verantwortung für die Inhalte und alle Handlungen, die damit erfolgen. Bei Klausuren in der Oberstufe und bei Prüfungen (Abitur etc) müssen Handys beim Lehrer abgegeben werden.

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