Was kostet der Schulbesuch? Welches Formular brauche ich? Wie kann ich einen Rabatt für das 3. Kind beantragen? All dies sind Fragen, die wir häufig beantworten. Mit der vorliegenden Sammlung an Informationen und Downloads geben wir Orientierung im Dschungel der Bürokratie und Regelungen.

Schulkosten

Schulgeld

Mit dem Schulgeld erhebt die Schule einen Elternbeitrag für die verpflichtenden Unterrichtsleistungen sowie für weitere verpflichtende Zusatzleistungen wie bspw. die Kosten für die Teilnahme am obligatorischen Wassersportunterricht, Kopierpauschalen oder Materialbeiträge, die in einem einheitlichen Schulgeld zusammengefasst sind. Das Schulgeld wird monatlich eingezogen. Die Höhe des Schulgeldes entnehmen Sie bitte dem für das Schuljahr gültigen Preisblatt.

Elterngeld

Weiterhin erhebt die Schule für nicht verpflichtende Sonderleistungen zusätzlich ein Elterngeld. Dieses erheben wir zum Beispiel für die Betreuungsleistungen des Tagesinternats, für die Schulverpflegung sowie für die Teilnahme am optionalen Sportmodell im Bereich unseres Wassersport- und Kletterangebots.

Preisblatt

Die Höhe des jeweils gültigen Schulgeldes und des Elterngeldes entnehmen Sie bitte dem für das Schuljahr gültigen Preisblatt.

Schulsolidarfonds

Mit unserem Schulsolidarfonds wollen wir christliche Werte wie eine faire Verteilung von Lasten und gegenseitiges Vertrauen im Alltag noch stärker zur Geltung bringen. Trotz Einhaltung der Sonderungsgrenze möchte die Schule wirtschaftlich schwächer gestellte Eltern zusätzlich unterstützen. Die Schule sowie die Schulstiftung der Evangelischen Landeskirche in Baden finanzieren daher mit jährlichen Zuführungen den Schulsolidarfonds. 
Auch Sie als Eltern haben die Möglichkeit, mit einer freiwilligen Überzahlung zusätzliche Mittel in diesen Fonds einzubringen und damit Kindern wirtschaftlich schwächerer Eltern einen Schulplatz zu ermöglichen oder diesen dauerhaft zu sichern. 
 Nach Ablauf des Schuljahres erhalten Sie in Höhe Ihrer freiwilligen Überzahlung automatisch eine Spendenbescheinigung.

Sozialrabatt

Wenn Sie Unterstützung aus dem Schulsolidarfonds begehren, geben Sie gegenüber der Schule eine Selbsteinschätzung ab und führen ein vertrauliches Gespräch mit dem Schulleiter, so dass dieser dann über Art und Umfang einer Reduktion des Schulgelds entscheiden kann. Auf einen formalen Nachweis Ihrer Einkommensverhältnisse verzichten wir. 
Bitte setzen Sie sich zur Vereinbarung eines Gesprächs mit dem Schulleiter mit dem Schulsekretariat in Verbindung (Tel. 07735/ 812-21 oder info(at)schloss-gaienhofen.de).

Geschwisterrabatt

Wenn Sie einen Geschwisterrabatt beantragen möchten, bitten wir Sie um einen entsprechenden schriftlichen Antrag. 
Bitte beachten Sie, dass die Unterstützung aus dem Schulsolidarfonds immer nur für ein Schuljahr erfolgen kann. Danach ist eine erneute Erklärung Ihrerseits erforderlich.

Steuerliche Geltendmachung

Als Sonderausgaben sind 30 Prozent der Schulkosten, höchstens aber 5.000 EUR (§ 10 Abs. 1 Nr. EstG) absetzbar. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie den Kinderfreibetrag oder Kindergeld erhalten. Berücksichtigt werden jedoch nur die Kosten für den eigentlichen Schulbetrieb. Kosten für Betreuung, Verpflegung oder Beherbergung können nicht abgesetzt werden.
Die Finanzverwaltung fordert regelmäßig keine individuellen Schulgeldbescheinigungen an. Der Nachweis der erfolgten Schul- und Elterngeldzahlungen soll durch den Steuerpflichtigen selbst erbracht werden. Dies erfolgt durch die Vorlage der entsprechenden Schulgeldrechnungen.
Für weitere Fragen bitten wir Sie, sich mit Ihrem Finanzamt oder Steuerberater in Verbindung zu setzen.

Schulgeldabrechnung und Schulgeldbescheinigung

Zur Verbesserung der Transparenz der Schulgeldabrechnung und zur Vereinfachung des Nachweises des von Ihnen gezahlten Schulgeldes gegenüber dem Finanzamt erhalten Sie ab Beginn des Schuljahres 2020/ 21 monatlich eine Schulgeldrechnung. Die Übermittlung Ihrer Schulgeldrechnung erfolgt passwortgeschützt per E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.
Für das Kalenderjahr 2020 erhalten Sie zu Beginn des Jahres 2021 letztmalig unaufgefordert eine Schulgeldbescheinigung für das Finanzamt. Die Finanzbehörden erkennen in der Regel die Schulgeldrechnungen als entsprechenden Nachweis an. Sollten Sie in Zukunft dennoch eine Schulgeldbescheinigung benötigen, bitte wir Sie, diese bei uns anzufordern (n.moritz@schloss-gaienhofen.de).
Sollten Sie noch nicht am unkomplizierten Abbuchungsverfahren mittels SEPA Basis-Lastschrift teilnehmen, haben Sie jederzeit die Möglichkeit, uns ein SEPA-Lastschrift-Mandat zu erteilen. Ihr Schulgeld wird dann monatlich nach Versandt Ihrer Schulgeldrechnung von uns abgebucht.

Schulbücher und Lernmittelfreiheit

Die Lehrmittel – also Schulbücher etc. – werden von der Schule jährlich nach Jahrgangsstufen festgelegt. Die Bücherlisten werden den Schülern übergeben. Die Eltern beschaffen die Lehrmittel / Bücher dann entweder auf dem von der Schule jährlich veranstalteten Bücherbasar oder über den Buchhandel. Jeweils mit der Rechnung für das Elterngeld im Januar werden ca. 33 % des Buchneupreises vom Rechnungsbetrag als Gutschrift abgesetzt.
Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie zugunsten unseres Spendenkontos auf diese Gutschrift verzichten würden. Sie können dies zum Ausdruck bringen, indem Sie auf einer entsprechenden Erklärung Ihren Verzicht auf die Kostenerstattung für Lernmittel durch Unterschrift bestätigen. Auf diesem Wege können wir andere Eltern unterstützen oder die Mittel für weitere Lernmittel verwenden.
Das Formblatt, mit dem Sie eine entsprechende Erklärung abgeben können, enthält die aktuellen Bonusbeträge für alle Klassenstufen. Sie erhalten es mit dem Schulvertrag oder hier zum Download.

Schülerbeförderung

Auf Grundlage der Satzung des Landkreises Konstanz über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten (SENS) erstattet der Landkreis die entstehenden Schülerbeförderungskosten nach Abzug der Eigenanteile. Die Schülerbeförderung im Rahmen des ÖPNV erfolgt über den Verkehrsverbund Hegau-Bodensee (VHB).
Im Schulsekretariat erhalten Sie die „Basiskarte zum Ausbildungsverkehr“ der VHB, die vom Schulsekretariat abgestempelt wird und mit der Sie eine Schülermonatskarte direkt bei der VHB kaufen können.

1. „Drittkind-Regelung“ – Beantragung direkt bei VHB

Soweit Sie drei schulpflichtige Kinder haben, kann für das dritte Kind mit dem Bestellschein der VHB (im Schulsekretariat oder der Verwaltung erhältlich) eine kostenlose Monatskarte beantragt werden. Der Bestellschein ist von den Eltern auszufüllen und im Schulsekretariat mit Schulstempel abzustempeln. Bitte beachten Sie, dass der Landkreis verlangt, dass dem Bestellschein eine Schulbescheinigung aller drei Kinder beigefügt wird. Schulbescheinigungen in unserer Schule stellt nur das Schulsekretariat aus.
Sobald uns die Monatskarte von der VHB vorliegt, erhalten Sie eine Nachricht, dass die kostenlose Monatskarte für das dritte Kind in der Verwaltung zur Abholung für Sie bereit liegt.

2. „Drittkind Regelung – nachträgliche Kostenerstattung (§6 (2) Satz 3 und 4 SENS)

Eine nachträgliche Kostenerstattung für die Schülerfahrkarte für das dritte Kind kann über die Verwaltung der Schule beim Landratsamt beantragt werden. Hierzu müssen die Fahrscheine als Belege im Original gemeinsam mit dem entsprechenden Antrag bei der Schule eingereicht werden.
Darüber hinaus verlangt der Landkreis die Vorlage aller Original-Fahrscheine aller Geschwister. Diese reichen Sie uns bitte mit dem dafür vom Landkreis vorgesehenen Formblatt ein. Wir leiten dann beide Formulare mit den beigefügten Fahrscheinen an das Landratsamt weiter.
Bitte beachten hierbei die vom Landratsamt gesetzten Ausschlussfristen:

  • Erstattung der Fahrtkosten für die Monate August  – Dezember: Eingang des Antrags bei der Schule bis spätestens 15.01.
  • Erstattung der Fahrtkosten für die Monate Januar – Juli: Eingang des Antrags bei der Schule bis spätestens 15.09. des Jahres.

Sobald vom Landkreis eine Kostenerstattung bewilligt ist, werden wir den entsprechenden Betrag an Sie überweisen.

3. Förderung von Fahrten mit dem Privat- PKW bzw. im Rahmen vom Fahrgemeinschaften (§§ 13, 18 SENS)

Fragen hierzu beantwortet gerne Fr. Dorotic (k.dorotic@schloss-gaienhofen.de)

Eigentums- und Schließfächer

Mit Sicherheit eine gute Lösung

Mit unseren Eigentums- und Schließfächern bieten wir allen unseren Schülern die Möglichkeit, persönliche Sachen, Schulmaterialien, elektronische Geräte oder Musikinstrumente bedenkenlos zu verstauen. All dies entlastet den Rücken der Schüler und leistet einen wichtigen Beitrag zu mehr Ordnung und Sicherheit in der Schule.

In unserem 2019 neu errichteten Unterstufengebäude (Klassen 5 + 6) sowie in unserem 2020 kernsanierten Mittelstufengebäude (Klassen 7 – 10) steht jedem Schüler ein Eigentumsfach im Klassenraum zur Verfügung. Die Klassenräume sind außerhalb der Unterrichtszeit verschlossen.

Außerdem stehen im Untergeschoss des Mensa-Gebäudes Schließfächer zur Verfügung. Hier kooperieren wir mit einem externen Partner, bei dem Sie ein entsprechendes Schließfach gegen ein geringes Entgeld mieten können. Der Zugang zu den Schließfächern erfolgt über eine PIN.

Wenn Sie Interesse an einem Schließfach haben, melden Sie sich über www.schliessfaecher.de an. Nach der Anmeldung erhalten Sie direkt die Schließfachnummer und eine PIN zum Öffnen des Schließfaches.

Versicherungsschutz

Alle Schülerinnen und Schüler stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallkasse Baden-Württemberg). Der Versicherungsschutz umfasst den direkten Schulweg sowie den Aufenthalt in unseren Schulgebäuden und auf dem Schulgelände. Ergänzende Informationen finden Sie auf den Seiten der Unfallkasse Baden-Württemberg. Bei Schulunfällen muss die Schule eine Unfallanzeige an die Unfallkasse Baden-Württemberg richten. Die Unfallanzeige wird über den Klassenlehrer an die Verwaltung geleitet.

Sofern der gesetzliche Unfallversicherungsschutz für bestimmte Unfallfolgen nicht greift, kann bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen der Versicherungsschutz gemäß dem Sammel-Versicherungsvertrag zwischen der Evangelischen Landeskirche in Baden und der BGV-Versicherung AG in Anspruch genommen werden. Weitergehende Fragen hierzu beantwortet Ihnen gerne die Verwaltung.

Erleidet Ihr Kind einen Sachschaden an der Schule, der von der Schule verursacht wurde, wenden Sie sich bitte zur Schadensregulierung ebenfalls an die Verwaltung.

Schülerausweis

Neu eintretende Schülerinnen und Schüler erhalten zu Schuljahresbeginn über den jeweiligen Klassenlehrer einen Schülerausweis nach folgendem Muster:

Muster des Schülerausweises

Der Schülerausweis dient dem Nachweis von Alter und Schülereigenschaft beim Besuch von öffentlichen Veranstaltungen und bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel bzw. öffentlicher Einrichtungen sowie für die Beanspruchung entsprechender Ermäßigungen. Gültigkeit hat der Ausweis nur im Zusammenhang mit der Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises/ Personalausweises.
Der Schülerausweis dient darüber hinaus als Legitimation bei der Essensausgabe in unserer Schulmensa im Rahmen des iNET-Menu-Systems. Bitte beachten Sie daher, dass bei der Essensausgabe in unserer Schulmensa der Schülerausweis immer vorgelegt werden muss. Seit dem Schuljahr 2018/2019 kann im Schulkiosk nur noch mit dem Schülerausweis bezahlt werden.
Bei Gültigkeitsende bitten wir die entsprechenden Schüler, einen neuen Schülerausweis bei der Verwaltung zu beantragen.
Für die Erstausgabe von Schülerausweisen wird eine Gebühr in Höhe von 12,00 EUR erhoben. Diese wird mit der Schulrechnung eingezogen.

Verlust von Schülerausweisen

Bei Verlust eines Schülerausweises bitten wir eine Verlustanzeige zu stellen. Diese muss von dem/den Erziehungsberechtigten unterzeichnet sein. Die Schule stellt dann einen vorläufigen Ersatzausweis aus. Die Verlustanzeige schicken Sie bitte per e-Mail an Frau Moritz (N.Moritz@schloss-gaienhofen.de) oder Sie werfen diese in den Hausbriefkasten der Verwaltung. Der vorläufige Ersatzausweis wird dann nach ein paar Tagen über den Klassenlehrer ausgegeben und gilt bis zum jeweiligen Schuljahresende. Der neue endgültige Schülerausweis wird dann zum Schuljahresanfang über den Klassenlehrer ausgegeben. Der Ersatzausweis ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr gültig. Wir bitten darum, abgelaufene Schüler- und Ersatzausweise zu vernichten und nicht mehr zu benutzen.
Für die Ausstellung von Ersatzausweisen erheben wir eine Gebühr in Höhe von 12,00 EUR. Diese wird über das i-Net-Menue Treuhandkonto eingezogen.