Sekundarschule – und dann?
Schloss Gaienhofen bietet auch für Schüler aus dem Schweizer Schulsystem Anschlusswege für Absolventen der Sekundarschule und des zehnten Schuljahrs an. Die Nachfrage hat in den letzten beiden Jahren stark zugenommen. Deshalb beantworten wir in unseren FAQs die häufigsten Fragen. So können wir im Beratungsgespräch auf die individuellen Bedürfnisse des Schülers eingehen. Je nach Verfügbarkeit an Schulplätzen können die Übertrittsmöglichkeiten von Jahr zu Jahr variieren.
Nehmen Sie gerne direkt Kontakt mit uns auf!
schueleraufnahme@schloss-gaienhofen.de
+49 (0)7735 – 812 – 22
FAQ
Grundsätzlich ist es kaum möglich, zwei grundverschiedene Systeme einander gegenüber zu stellen. Stark vereinfacht: Schweizer Schüler bleiben bis einschließlich der achten Klasse zusammen, während das deutsche Schulsystem ab Klasse fünf bereits in Gymnasium, Realschule und Werkrealschule differenziert. In der Schweiz besteht in Klasse 8 und 9 die Möglichkeit, eine Aufnahmeprüfung für eine weiterführende Schule zu absolvieren. Alle Schüler, die diese bestehen, schlagen den Weg in Richtung Matura (Abitur) ein, alle anderen beginnen eine Berufsausbildung.
Abitur und Matura sind die höchsten Schulabschlüsse, die im jeweiligen Land erworben werden können. Im Rahmen der Zulassungsbedingungen der Universitäten und Hochschulen sind die Abschlüsse gleichwertig; ein Studium ist in beiden Ländern möglich.
Wir sprechen Schüler an, die
- sich nach der 3. Sek oder nach dem 10. Schuljahr noch nicht bereit fühlen für eine Berufsausbildung und gerne weiter zur Schule gehen möchten
- die Aufnahmeprüfung an den weiterführenden Schulen in der Schweiz nicht geschafft haben
- die Anstrengungsbereitschaft mitbringen, die nicht ganz passgenauen inhaltlichen Unterschiede zwischen den Schulsystemen auszugleichen
- bereit sind, für sich und für die Schulgemeinschaft Verantwortung zu übernehmen.
Übertrittsmöglichkeiten werden auf der Grafik deutlich:
Erläuterung:
- Die grünen Pfeile geben die Übertrittsmöglichkeiten an, mit denen wir bisher gute Erfahrungen gemacht haben; der Übertritt erfolgt in der Regel aus der 2. Sek in unsere 8. Klasse, aus der 3. Sek in unsere 9. Klasse und aus dem 10. Schuljahr in unsere 10. Klasse.
- Grundlage für eine Aufnahme sind ein Beratungsgespräch sowie das Ergebnis einer hausinternen Einschätzungsprüfung, mit der wir feststellen, ob der Leistungsstand einen Übertritt zulässt. Sollten wir feststellen, dass die Vorkenntnisse insgesamt nicht ausreichen, nehmen wir einen Schüler nur eine Klasse tiefer auf. Vor allem beim Übertritt ab der 3. Sek ist dies wichtig, da der Eintritt in die Realschule nicht mehr möglich ist.
- Ein Übertritt vor Klasse 8 ist je nach Schulplätzen grundsätzlich möglich, erfolgt bisher jedoch nur in Einzelfällen.
- Schweizer Schüler müssen auf alle Fälle die zehnte Klasse bei uns absolvieren.
Schüler aus dem Schweizer Schulsystem legen auf alle Fälle die zehnte Klasse bei uns ab. AB dann stehen dieselben Wege offen wie für die deutschen Schüler: das Aufbaugymnasium (AbG), das Sozialwissenschaftliche Gymnasium (SG), das Wirtschaftsgymnasium (WG) – oder der direkte Übergang in die Kursstufe des Allgemeinbildenden Gymnasiums (AG). Nach der zehnten Klasse ist dann das Abitur nach weiteren zwei Jahren (Allgemeinbildendes Gymnasihttp://wordpress.p580221.webspaceconfig.de/berufliche-gymnasien/um) bzw. nach weiteren drei Jahren (alle anderen Schulzweige) möglich.
Wir raten in der Regel zu einem Übertritt, wenn ein Schüler das Abitur anstrebt. Dies kann bei uns über die Realschule oder das Gymnasium erfolgen. Strebt ein Schüler den mittleren Bildungsabschluss an (bis Klasse 10), empfehlen wir diesen in der Schweiz abzulegen, da die Berufskunde die Schweizer Schüler passgenau auf die Anforderungen in der Arbeitswelt vorbereitet. Es kann sein, dass ein Schüler, der bei uns bis zur 10. Klasse zur Schule geht und anschließend eine Berufslehre beginnt, nicht gut genug vorbereitet ist.
Schüler vereinbaren mit ihren Eltern einen Termin für ein Beratungsgespräch bei uns. Dies ist über das ganze Jahr möglich. Im Gespräch zeigt sich, welcher Weg für den Schüler der geeignete sein könnte, welche Alternativen es gibt und welches der ideale Übertrittszeitpunkt ist. Von Bedeutung ist dann jeweils das Ergebnis der Einschätzungsprüfung, die alle Schüler absolvieren müssen, die aus einem anderen Schulsystem zu uns kommen möchten.
Wir bieten nach Verfügbarkeit einen Schulplatz an. Wir erstellen einen individuellen Lernplan, in welchem vermerkt ist, welche Lerninhalte nachzuholen sind, um einen entspannten Übertritt zu gewährleisten. Denn ganz passgenau sind die Bildungspläne der beiden Länder nicht. Und wir sind ehrlich und raten auch von einem Übertritt ab, wenn wir aufgrund der Ergebnisse der Einschätzungsprüfung annehmen müssen, dass der Leistungsstand zu weit von dem der deutschen Schüler abweicht und dies auch durch Nacharbeit nur schwer aufzuholen ist.
Je nachdem, aus welchem Ort unsere Schüler anreisen, führen verschiedene Wege nach Gaienhofen:
- Aus Kreuzlingen mit dem Seehas nach Radolfzell; hier besteht direkter Anschluss zum Bis, der nach Gaienhofen fährt.
- Mit dem Seehas auf der Schweizer Seite des Sees nach Stein am Rhein; dann weiter mit dem Höribus.
- Aus Richtung Schaffhausen über Stein am Rhein mit dem Höribus nach Gaienhofen.
Bei ausreichender Nachfrage kann ein Shuttle-Taxi vom Bahnhof Stein am Rhein in die Unterstadt eingerichtet werden, von wo der Höribus nach Gaienhofen fährt.
Da alle unsere Schulzweige staatlich anerkannt sind, werden Schulplätze zum einen durch den Deutschen Staat, zum anderen durch Zuschüsse der Evangelischen Landeskirche gefördert. Ein kleiner Beitrag entfällt auf die Familien. Schüler aus dem Schweizer Schulsystem werden hier gleich behandelt. Lesen Sie hier, wie sich die Schulkosten zusammensetzen.
Die folgende Grafik verdeutlicht, in welcher Klassenstufe welche Fächer gewählt werden und welche Profilierungen möglich sind.