Soziale Netzwerke – unsere Haltung
Brief des Schulleiters an die Eltern (April 2015, akt. Mai 2018)
Liebe Eltern,
in naher Vergangenheit mussten wir zunehmend feststellen, dass Kinder und Jugendliche auch bei uns über die elektronische Nachrichtenversandmöglichkeit „WhatsApp“ in Streit geraten sind, ja, dass sogar Mobbingaktivitäten darüber „abgewickelt“ werden! Hierzu eine Definition: „Unter Cyber-Mobbing versteht man verschiedene Formen der Diffamierung, Belästigung, Bedrängung und Nötigung mithilfe elektronischer Kommunikationsmittel insbesondere über das Internet und in Chatrooms“ (G. Nolte: Cyber-Mobbing auf dem Schulhof. IN: Schulverwaltung 5.2015, 24. Jg., S. 153).
Es gibt mittlerweile einige Klassengruppen, bereits in Klasse 5 (!), es gibt ständig neu eingerichtete und wieder gelöschte Gruppen. Und zu allem: Es gibt eine zunehmende Flut von Elternmails an Klassen- und Fachlehrer, die Streitigkeiten aus dieser Art der Nachrichtenverbreitung zum Gegenstand haben.
Ich muss Sie nun um Verständnis bitten: Wir können nicht länger für Streitigkeiten, die sich in Chatrooms und über Nachrichtendienste oder in sozialen Netzwerken wie Facebook auf privaten Geräten von Kindern und Jugendlichen verbreiten, in der Schule verantwortlich zeichnen, dies aus folgenden Gründen:
„Facebook“ kann ab 13 Jahren in einem sog. „Minderjährigen-Account“ genutzt werden, „WhatsApp“ hat eine Altersfreigabe ab 16 Jahren: „WhatsApp ermöglicht das kostenlose Versenden von Kurznachrichten, Bildern….über das Smartphone – auch innerhalb einer Gruppe. Die Nutzung ist ab einem Alter von 16 Jahren freigegeben.“ (M. Freytag: Lehrer in sozialen Netzwerken. Rechtlicher Rahmen und Verhaltensempfehlungen. IN: Digitale Medien in der Schule, hrsg. von G. Birkigt beim RAABE-Verlag, Stuttgart, 2015, S. 202).
Nutzen jüngere Kinder als in der Altersfreigabe angegeben solche Dienste, muss dies von den Eltern genehmigt sein!
Wir empfehlen Eltern dieser Altersgruppe dringend, Ihrem Kind die Nutzung von „WhatsApp“ und anderen Nachrichtendiensten nicht zu gestatten!
Wir können künftig Streitigkeiten, die aus „WhatsApp-Nachrichten“ oder aus anderen sozialen Netzwerken, aus Gruppen (auch aus Klassengruppen) heraus entstehen, nicht länger verfolgen und aufklären. Wir verweisen die Aufklärung dieser Streitigkeiten direkt an die Eltern als Verantwortliche für die Nutzung dieser Dienste.
Zu Ihrer zusätzlichen Information:
„WhatsApp“ hat sämtliche Rechte an Bildern, die auf dem Server übertragen werden. Damit ist Aufnehmen und Hochladen von Bildern und Personen faktisch ein Verletzen von Persönlichkeitsrechten, wenn keine Einverständniserklärung dazu vorliegt. Auch Facebook ist erst ab 13 Jahren – im Minderjährigen-Modus! – erlaubt. Hier werden alle Rechte von geposteten Texten, Bildern oder Filmen an Facebook übertragen.
Zur Unterscheidung iPad – Handy oder Smartphone: Jede App steht in der Verantwortung der Eltern; für die von uns empfohlenen Apps geben wir eine Unbedenklichkeitserklärung bei der Anwendung im unterrichtlichen Kontext. Wichtig: “WhatsApp“ kann nur auf Handys genutzt werden, da es an eine Handy-Nummer gebunden ist. (Anmerkung: Mittlerweile existiert auch eine Whatsapp-Version für iPad; Stand Okt. 2015). Eine Nutzung auf iPad ist nur dann möglich, wenn man eine Simkarte hat. Die brauchen wir zur schulischen Nutzung im iPad nicht, sie gehört nicht zur Ausstattung als Lerngerät!
Wir holen Sie mit diesem Rundschreiben ins Boot, liebe Eltern. Nehmen Sie Ihre Verantwortung wahr, schauen Sie nach, lesen Sie mit, haben Sie ein Auge auf das, was Ihre Kinder mit dem Handy anstellen. Ich hoffe, dass wir als Schule mit dieser Nachricht eine klare Positionierung zur Verwendung von „WhatsApp“ und anderen entsprechenden Diensten vorgenommen haben.
Dessen ungeachtet schulen wir auch künftig die Kinder im Umgang mit Gefahren im Netz, weil wir weiterhin einen verantwortungsvollen Umgang mit neuen Medien, auch bereits in der Unterstufe, anstreben und ermöglichen wollen!
Und wir selbst? Mit Inkrafttreten der Europäischen Datenschutzgrundverordnung im Mai 2018 ist die dienstliche Kommunikation über Whats-App und anderen Messengerdiensten für den dienstlichen Gebrauch nicht (mehr) gestattet – zwischen Lehrern und Lehrern sowie zwischen Schülern und Lehrern müssen also andere Wege gewählt werden, die wir durch das Einrichten von schulischen email-Adressen geschaffen haben und bevorzugt im persönlichen Gespräch praktizieren wollen.
D. Toder, Schulleiter