Aus allen Elternbeiräten der Schule werden zu Schuljahresbeginn ein Vorsitzender, ein Stellvertreter und ein Schriftführer gewählt. Zur Unterstützung dieses Teams werden zusätzlich fünf Mitglieder gewählt – alle zusammen bilden zusammen mit der Schulleitung den Geschäftsführenden Ausschuss des Elternbeirats (EBR).