Bei Abwesenheit eines Lehrers wird die Unterrichtsstunde vertreten. Dies erfolgt verbindlich von der 1.-6. Stunde. Nachmittagsunterricht kann nicht vertreten werden, außer es ergeben sich Betreuungslücken. Ist es Tage vorher absehbar, dass der Lehrer den Nachmittagsunterricht nicht halten kann, werden Eltern benachrichtigt oder die Kinder nehmen (bei Unterricht in Halbklassen) am Unterricht der anderen Halbklasse teil, sofern dies möglich ist. Den aktuellen Unterricht können Sie jederzeit online im Vertretungsplan einsehen.