Die GFS („gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen“) ist eine Lernleistung, die dem Aufwand einer Klassenarbeit im jeweiligen Fach und der jeweiligen Klassenstufe entspricht und als solche gewertet wird (zusätzlich zu der vorgeschriebenen Menge an Klassenarbeiten). Sie ist durch den Bildungsplan vorgeschrieben und soll das selbständige Arbeiten, die Methodenkompetenz und die Medienkompetenz der Schüler fördern.

Eine GFS kann alles sein, was vom Fachlehrer im jeweiligen Fach und der jeweiligen Klassenstufe als gleichwertige Leistung einer Klausur erachtet wird, insbesondere:

  • Präsentation
  • Schriftliche Hausarbeit
  • Experimente…

Das Kollegium ist gerade dabei einheitliche Standards in den Fächern und Klassenstufen zu erarbeiten.

Das Wichtigste in Kürze:

Es muss ab Klasse 7 pro Schuljahr von jedem Schüler eine GFS in einem Fach seiner Wahl abgeleistet werden (Wortlaut aus der Notenbildungsverordnung). Es wird von uns empfohlen, dass diese GFS jedes Schuljahr in unterschiedlichen Fächern gehalten werden (Vorbereitung auf die Oberstufe, wo dies eine verbindliche Vorgabe ist). Zusätzliche freiwillige GFS sind prinzipiell möglich, müssen aber zwingend bis zu den Herbstferien bei den entsprechenden Lehrern angefragt und von diesen genehmigt werden; ein allgemeiner Anspruch auf zusätzliche GFS besteht nicht. Eine angemeldete GFS muss dann gehalten werden. Die Nichtableistung erfordert eine Bewertung mit „ungenügend“, was dann als Klausur in die Endjahresnote miteinfließt.

In Stufe 7 ist die Wahl der GFS-Form frei dem Schüler überlassen. 

Von Stufe 8 und 10 müssen mindestens eine schriftliche GFS und eine Präsentation als GFS abgehalten werden. Hat der Schüler bereits eine schriftliche GFS und eine Präsentation gehalten, kann er sich in Klasse 10 auch in Absprache mit der Lehrperson für eine alternative Form entscheiden.

Der KL informiert zu Schuljahresbeginn, dass jeder Schüler eine GFS in einem Fach halten muss und die Fachlehrer stellen zu Schuljahresbeginn mögliche unterschiedliche Themen, Formen etc. und Zeitpunkte von GFS vor.

Bis zu den Herbstferien muss der Schüler mit den Lehrern ins Gespräch gehen und sich in Absprache mit den Lehrern für eine GFS verbindlich entscheiden. Diese GFS sind dann bis zu den Pfingstferien zu halten.

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