Kinder und Jugendliche können unserer Auffassung nach nur dann zu Persönlichkeiten heranwachsen, wenn sie in einem Umfeld groß werden, das sie Grenzen erfahren lässt und zugleich dazu einlädt, ihre eigenen Fähigkeiten einschätzen und diese für sich selbst und zum Wohl der Gemeinschaft nutzen zu lernen. In einem ausgewogenen Verhältnis aus Fordern und Fördern entwickelt sich bei den jungen Menschen die Bereitschaft, sich Herausforderungen zu stellen und selbst definierte oder vorgegebene Ziele zu erreichen.

Schule und Elternhaus sind gleichermaßen dafür verantwortlich, den jungen Menschen die entsprechenden Bedingungen zu schaffen, unter denen sie sich entfalten können. Wenn alle am Erziehungsprozess Beteiligten – Kinder, Eltern, Schule – in einem vertrauensvollen Miteinander ihren Beitrag leisten, können leistungsbereite Persönlichkeiten heranwachsen, die fähig sind, unsere Welt in der Zukunft zu gestalten.

Wir leisten unseren Beitrag, indem wir in regelmäßigem Kontakt mit Eltern stehen und Foren schaffen, in denen gemeinsam der beste Weg für den Einzelnen gesucht wird.

Dies geschieht vor allem durch

  • frühzeitige Informationen über den Leistungsstand, Lern- und Sozialverhalten
  • zwei Elternsprechtage mit vorausgehender schriftlicher Information
  • schriftliche und mündliche Kommunikation im Bedarfsfall
  • die Möglichkeit, mit jeder Lehrkraft ein persönliches Gespräch zu vereinbaren
Für ein gutes Miteinander

Das Konzept „Für ein gutes Miteinander“ unterstützt Lehrkräfte und Schüler, die geltenden Vereinbarungen der Schulgemeinschaft umzusetzen, indem es festlegt, wie Regelverstöße auf verschiedenen Interventionsstufen behandelt werden. Das Konzept fußt weniger auf standardisierten Konsequenzen („Strafen“), die das Fehlverhalten fokussieren, sondern zielt auf eine nachhaltige Verhaltensänderung. Im gemeinsamen Gespräch zwischen Eltern, Schülern und den verschiedenen Instanzen der Schule werden Vorkommnisse analysiert, um daraus eine Lösung abzuleiten, wie Verstöße künftig vermieden werden können. Konsequenzen (auch und vor allem im Rahmen des Schulgesetzes §90) werden jeweils im Einzelfall entschieden; sie basieren auf der Entscheidung der Klassenkonferenz und zielen auf den Erhalt der Klassen- und Schulgemeinschaft.

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